Projektbeschreibung

Projektstandort

Das Projektgebiet befindet sich in der Gemeinde Pians im Bezirk Landeck. Im Detail handelt es sich um den Radweg in Richtung Stanzer- und Paznauntal, wobei die B 188 Paznauntalstraße gequert wird.

Aufgabenstellung

Im Unterrichtsfach Bauplanung und Projekt der 5. Klassen Tiefbau, Abt. Bautechnik der HTL Imst haben die Schüler Paul Ladner und Emil Walter die Errichtung eines Teils des Radweges Pians West mit einer Länge von ca. 350 m überprüft und ein Generelles Projekt erstellt. Dieser Abschnitt beginnt westlich der B 188 Paznauntalstraße bei km 0,86 (nördlich der Sannabrücke) und somit am derzeitigen Ende des Radweges Stanzertal bzw. Paznauntal.

Der Radweg soll planfrei die B 188 mit Hilfe einer Unterführung queren und anschließend nördlich der Lederle Brücke sowie zwischen der B 188 Paznauntalstraße und der Sanna in östliche Richtung bis zu den Fischaufzuchtbecken des Fischervereins FV Bachforellen Pians führen. Bei der Trassierung sind zusätzliche Herausforderungen zu berücksichtigen. Diese sind zum einen der Umstand, dass die bestehende Bachverbauung der Sanna nicht verändert werden darf und zum anderen die Längsneigung des Radweges möglichst geringgehalten werden soll.

Die nebenstehende Übersichtskarte zeigt die Lage der genannten Neuplanung des Abschnitts des Radweges Pians West in der Gemeinde Pians.

Sanna

Die Sanna entsteht aus dem Zusammenfluss der längeren Rosanna und der wasserreicheren Trisanna bei Schloss Wiesberg in der Gemeinde Tobadill. Die Rosanna fließt vom Verwall kommend durch das Stanzertal, während die Trisanna in der Silvretta entspringt und das Paznaun durchfließt. Die Sanna verläuft zunächst in nördlicher bis nordöstlicher und später in östlicher Richtung durch das untere Stanzertal, bevor sie bei Landeck in den Inn mündet. An der Sanna liegen die Orte Pians, Grins und Landeck. Im Verlauf nimmt sie drei größere Zuflüsse auf. Dies sind von links den Lattenbach bei Pians und den Mühlbach bei Grins sowie von rechts den Flathbach bei Pians.

Bestandsaufname

Bei einer Begehung wurden zwei Standorte für eine potenzielle Querung der B 188 Paznauntalstraße besichtigt, die aus einer ersten provisorischen Trassierung hervorgingen. Es wurden Überlegungen zur technischen und baubetrieblichen Machbarkeit angestellt, um den optimalen Standort für eine Unterführung unter der B 188 zu bestimmen. Als Ergebnis wurde der Standort der Unterführung fixiert und der damit verbundene Radweg festgelegt. Bei der gewählten Trassierung wurde sowohl die Bachverbauung der Sanna erhalten und die B 188 nicht berührt. Zudem wurde auf eine möglichst geringe Längsneigung des Radweges geachtet.

Festlegung Unterquerung der B 188

Standort

Der Standort der Unterführung ergibt sich durch einen Anstieg der B 188 in Richtung Pians. Der Fahrradweg verläuft zu Beginn links neben der B 188 auf einer bestehenden Feldzufahrt, welcher tiefer liegt. Dadurch besteht im Bereich der geplanten Radwegunterführung ein natürlicher Höhenunterschied zwischen Radweg und B 188, wodurch der Einschnitt und damit der Aushub für den Bau der Unterführung geringer ist. An diesem Standort kann während der Bauphase zudem eine Baustraße aufgeschüttet werden. Der Radweg Richtung Pians verläuft in weiterer Folge über dem bestehenden Begleitweg an der Sanna und der zugehörigen. Dadurch kann das Längsgefälle des bestehenden Weges im Bereich der Lederlebrücke deutlich reduziert werden.

Verwendete Unterlagen

Die lage- und höhenmäßigen Aufnahmen sowie die digitale Katastralmappe wurden uns durch die Gemeinde Pians, zur Verfügung gestellt. Diese tachymetrische Geländeaufnahme der Straße, und die digitale Katastralmappe sind Grundlagen des gegenständlichen Generellen Projektes. Die wichtigsten Richtlinien und Vorschriften für die Projektierung sind nachfolgend zusammengefasst:

  1. Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau – RVS 03.02.13: Anlagen für den nichtmotorisierten Verkehr – Radverkehr, Österreichische schungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr, Ausgabe Februar 2014, Wien.
  2. Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau – RVS 03.03.23 Linienführung und Trassierung, Ausgabe August 2014
  3. Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau – RVS 03.03.31 Querschnittselemente sowie Verkehrs- und Lichtraum von Freilandstraßen, Ausgabe August 2018
  4. Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau – RVS 03.03.81 Ländliche Straßen und Güterwege, Ausgabe April 2011

Entwurfsphase

Trassierung

Während der Entwurfsphase wurde die Linienführung kontinuierlich angepasst und verbessert. Dadurch konnten die Gegebenheiten optimal genutzt werden. Da die Entwurfsgeschwindigkeit des Fahrradweges 25 km/h beträgt, wurde ein Kurvenmindestradius von 14,0 m gewählt. Lediglich bei der Unterführung unter der B 188 muss die Geschwindigkeit auf 10 km/h reduziert werden, da der Radius auf 2,5 m verkleinert wurde. Um die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten, muss die Anhalteweg-Sichtweite bei der Planung von Radverkehrsanlagen berücksichtigt werden. An allen Stellen einer Radfahranlage sind dabei ausreichende Sichtfelder freizuhalten, damit eine eventuelle Gefahr rechtzeitig erkannt und angehalten werden kann. Mit der Projektierungsgeschwindigkeit von 25 km/h ergibt sich ein Anhalteweg von 20 m.

Die grobe Linienführung des neu zu planenden Radweges ist durch den Bestand vorgegeben, der auf der orographisch linken Seite der Sanna und südlich der B188 nach der Unterführung in Richtung Pians verläuft. Dieser Radwegabschnitt hat eine Länge von ca. 350 m.

Der Neubau des bestehenden Radwegs ist erforderlich, da die B188 gequert werden muss und der bisherige geschotterte

Radweg nicht den Richtlinien entspricht. Um dieses Problem zu lösen, wird der Weg neu trassiert und eine Unterführung

errichtet. Durch den Neubau des Radweges ist der unmittelbare Wegbereich betroffen, der Uferbereich zur Sanna bleibt jedoch unberührt. Soweit möglich werden die Dämme und Einschnitte des Radweges geböscht. Zudem werden Stützmauern mit einer Neigung von 5:1 errichtet. Talseitig des Weges wird eine Bewehrte-Erde-Konstruktion verwendet. Unter der B188 wird eine Unterführung gebaut, die ein gefahrloses Queren der Straße ermöglicht. Der Radweg wird für die Nutzer deutlich attraktiver, da er zwischen 4 und 5 m über dem bestehenden Weg verläuft und eine bessere Sicht bietet.

Längenschnitt

Im Längenschnitt ist das Längsgefälle des geplanten Weges gut erkennbar. Gemäß RVS 03.02.13 /1/ sollten bei Neutrassierungen Steigungen von über 3% vermieden werden. Aufgrund der vorgegebenen Topografie konnte diese Vorgabe nicht vollständig eingehalten werden. Allerdings wurde die maximale empfohlene Steigung von 6% nicht überschritten. Die größte Längsneigung beträgt 5,8%.

Regenquerschnitt

Der Bestandsweg ist nicht befestigt und weist eine Schotterdecke mit einer Breite von ca. 3 m auf. Die Breite des Verkehrsraums sollte bei einspurigem Radverkehr mindestens 1 m betragen. Bei zweispurigem Radverkehr werden mindestens 2 m Verkehrsraum benötigt. Der Lichtraum ergibt sich mit einem zusätzlichen beidseitigen Sicherheitsabstand von 2 x 25 cm.

Die Höhe des Verkehrsraums beträgt 2,25 m und sollte frei von jeglichen Hindernissen sein. Daraus ergibt sich eine Lichtraumbreite von 2,50 m und eine Lichtraumhöhe von 2,50 m. Die Fahrbahnbreite des Radweges wurde auf 3 m festgelegt. Bei der Projektierung sollte eine Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h im Streckenbereich angestrebt werden (bei Radschnellverbindungen 30 km/h). Auf Gefällestrecken ist eine entsprechend höhere Fahrgeschwindigkeit zu berücksichtigen (bei 3% Gefälle: 30 km/h, bei 6% Gefälle: 40 km/h).

Querprofile

Die zwanzig Querprofile sind im Abstand von 20 m entlang der gesamten Trasse angeordnet. Die Trassierung erfolgte mit der Software Plateia.

Der Radweg wird im Bereich über dem Begleitweg der Sanna mit einer Bewehrten-Erde- Konstruktion gesichert. Die Bewehrte Erde wird oberhalb der Bestandsmauer angeordnet. Talseitig des Weges wird eine Absturzsicherung installiert.

In Zukunft entwässert der Radweg zur Talseite mit einer Querneigung von 2,5%. Dort versickert das Wasser in der Böschung. Zur Bergseite hin wird eine 0,5 m breite Mulde mit einer Drainage angelegt. Insgesamt hat der Radweg eine Länge von ca. 350 m und eine befestigte Fläche von 1.050 m².

Detailplanung

Unterführung

Um den Weg befahren zu können, muss die B 188 überquert werden. Diese Stelle weist ein hohes Gefahrenpotenzial auf und soll durch eine Maßnahme entschärft werden. Die Straße wird mit einer Unterführung unterquert.


Flügelmauern sind ein separates Bauteil und stehen nicht in Verbindung mit der Unterführung.

Schalplan

Die Unterführung wird in folgender Betonier-Reihenfolge errichtet: Zuerst die Bodenplatte, gefolgt von den aufgehenden Bauteilen. Anschließend wird die Decke betoniert und zuletzt der Randbalken. Sie wird jedoch in einem Durchgang betoniert, sodass keine Trennfugen entstehen. Dies wird durch eine Baustraße ermöglicht. Der Verkehr kann einspurig aufrechterhalten werden, auch wenn die gesamte Baugrube ausgehoben ist.

Statik

Mindestbewehrung

Die Mindestbewehrung wurde von Hand ermittelt Formel zur Berechnung der Mindestbewehrung:

Die Maßgebende Bewehrung ist die Mindestbewehrung, die von Hand ermittelt wurde.

Bewehrungsplan

Baubetrieb

Massenermittlung und Kostenschätzung

Für die Ausschreibung wurden die Massen des Radweges und der Unterführung ermittelt. Mithilfe der Querprofile konnten in Plateia sämtliche Massen des Radweges ermittelt werden. Die Massen des Unterführungsbauwerkes wurden mittels Detailpläne bestimmt. Mit Hilfe von Einheitspreisen wurde eine Kostenschätzung erstellt und Baukosten von brutto 510.000,– € ermittelt.