Datenschutzbestimmungen

§ 1 Vertragsschluss

Für Verträge mit der CGS Labs GmbH (nachfolgend “CGS Labs”) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Preise und Zahlung

Es gilt der im Angebot vereinbarte Preis. Preisvereinbarungen können nur schriftlich geschlossen werden. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Kosten für Versand/Lieferung und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
Zusatzleistungen die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss dieser gesetzliche Verzugszinsen zahlen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne ausdrückliche Mahnung an.
Eingehende Zahlungen werden sodann zunächst auf Kosten der Rechtsverfolgung, sodann auf die Zinsen und dann auf die älteste Hauptforderung verrechnet.

§ 3 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von CGS Labs die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

  • Veränderungen der Anforderungen des Kunden;
  • Unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie CGS Labs nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten;
  • Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller);

verlängert sich der Liefer- und Leistungstermin entsprechend. Diese Hindernisse werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Soweit CGS Labs infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht die Leistungen erbringen kann, treten für CGS Labs keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
Änderungen des Leistungsgegenstandes bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Abnahme

Bei Aufträgen zur Erstellung, Veränderung oder Installation von Hardware oder Software hat eine Abnahme stattzufinden.
Bezüglich der Abnahme wird ein Termin vereinbart, bei dem Auftraggeber und Auftragnehmer die Funktionsfähigkeit der Software prüfen. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Abnahmebereitschaft und der Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens innerhalb eines Zeitraumes, der es dem Abnehmer bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, oder die Abnahme erklärt wird. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen Mängeln, so hat er diese detailliert darzulegen.
Wird die Abnahmebereitschaft von dem Kunden nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde im normalen Geschäftsgang von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen, aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
Der Verkäufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.
Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits der Firma CGS Labs alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese die vertragsgemäße Leistung erbringen kann.

§ 7 Gewährleistung

Mängel bzw. Fehler sind der Firma CGS Labs unverzüglich mitzuteilen. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung beginnt. Für Endverbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umzusetzen und ebenfalls die Firma CGS Labs unverzüglich zu benachrichtigen.
Mängelbeseitigungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nachbesserung innerhalb einer von dem Kunden gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrages oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Firma CGS Labs binnen 10 Werktagen nach Ablieferung mittels eingeschriebenen Briefes rügen. Mängel, die offensichtlich nicht erkennbar sind, müssen innerhalb von 10 Tagen nach deren Erkennung gerügt werden. Andernfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht mehr geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle).

§ 8 Haftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma CGS Labs nicht.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst zumutbarer Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien, eingetreten wäre.
Die Firma CGS Labs haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrages nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

§ 9 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software, das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
Dies konkretisiert die Verpflichtung des Kunden bei eintretenden Schäden, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung

Die Firma CGS Labs speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung benötigten Daten des Kunden.
Beide Vertragspartner werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden die Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem den Quelltext vor unberechtigtem Zugriff schützen.

§ 11 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Weg übermittelten Willenserklärung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

  • die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung, Datum und Uhrzeit sowie die Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
  • Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
  • Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Vertragspartner stammend.
  • Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, welche die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei rechtsgestaltenden Erklärungen wie der Kündigung eines Vertrages. Die Kündigung muss schriftlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

§ 12 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Wiesbaden.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen nach Bekanntwerden der Unwirksamkeit wirksam. Die Parteien verpflichten sich unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um eine dem Vertragswillen entsprechende wirksame Bestimmung zu schaffen.